3.Mose - Kapitel 20
(1)Und Jehova redete weiter zu Moses, indem [er] sprach: (2)"Du sollst
zu den Söhnen Israels sagen: 'Jedermann von den Söhnen Israels und
irgendein ansässiger Fremdling, der als Fremdling in Israel weilt, der
einen seiner Nachkommen dem Molech gibt, sollte unweigerlich zu Tode
gebracht werden. Das Volk des Landes sollte ihn mit Steinen bewerfen [
, so daß er stirbt]. (3)Und ich selbst werde mein Angesicht gegen
diesen Mann richten, und ich will ihn von den Reihen seines Volkes
abschneiden, denn er hat einen seiner Nachkommen dem Molech gegeben,
um meine heilige Stätte zu verunreinigen und meinen heiligen Namen zu
entweihen. (4)Und wenn das Volk des Landes willentlich die Augen vor
diesem Mann verhüllen sollte, wenn er einen seiner Nachkommen dem
Molech gibt, indem man ihn nicht zu Tode bringt, (5)dann werde ich
meinerseits bestimmt mein Angesicht gegen diesen Mann und seine
Familie richten, und ich werde ihn und alle, die mit ihm zusammen
unsittlichen Verkehr haben, indem sie unsittlichen Verkehr mit dem
Molech haben, tatsächlich von den Reihen ihres Volkes abschneiden.
(6)Was die Seele betrifft, die sich zu den Geistermedien und den
berufsmäßigen Vorhersagern von Ereignissen wendet, um unsittlichen
Verkehr mit ihnen zu haben, ich werde bestimmt mein Angesicht gegen
diese Seele richten und sie von den Reihen ihres Volkes abschneiden.
(7)Und ihr sollt euch heiligen und euch als heilig erweisen, denn ich
bin Jehova, euer Gott. (8)Und ihr sollt meine Satzungen beobachten und
sie tun. Ich bin Jehova, der euch heiligt.
(9)Falls es irgendeinen Mann geben sollte, der auf seinen Vater und
seine Mutter Übles herabruft, er sollte unweigerlich zu Tode gebracht
werden. Es ist sein Vater und seine Mutter, auf die er Übles
herabgerufen hat. Sein eigenes Blut ist auf ihm.
(10)Ein Mann nun, der mit der Frau eines anderen Mannes Ehebruch
begeht, der begeht Ehebruch mit der Frau seines Mitmenschen. Er sollte
unweigerlich zu Tode gebracht werden, der Ehebrecher wie auch die
Ehebrecherin. (11)Und ein Mann, der bei der Frau seines Vaters liegt,
hat die Blöße seines Vaters aufgedeckt. Sie sollten beide unweigerlich
zu Tode gebracht werden. Ihr eigenes Blut ist auf ihnen. (12)Und wenn
ein Mann bei seiner Schwiegertochter liegt, sollten sie beide
unweigerlich zu Tode gebracht werden. Sie haben eine schändliche
Verletzung dessen begangen, was natürlich ist. Ihr eigenes Blut ist
auf ihnen.
(13)Und wenn ein Mann bei einer männlichen Person liegt, ebenso wie
man bei einer Frau liegt, so haben beide eine Abscheulichkeit begangen
. Sie sollten unweigerlich zu Tode gebracht werden. Ihr eigenes Blut
ist auf ihnen.
(14)Und wenn sich ein Mann eine Frau und ihre Mutter nimmt, ist es
Zügellosigkeit. Man sollte ihn und sie im Feuer verbrennen, damit
nicht weiterhin Zügellosigkeit in eurer Mitte sei.
(15)Und wenn ein Mann seinen Samenerguß einem Tier gibt, sollte er
unweigerlich zu Tode gebracht werden, und ihr solltet das Tier töten.
(16)Und wenn sich eine Frau irgendeinem Tier naht, um Verkehr mit ihm
zu haben, sollst du die Frau und das Tier töten. Sie sollten
unweigerlich zu Tode gebracht werden. Ihr eigenes Blut ist auf ihnen.
(17)Und wenn sich ein Mann seine Schwester, die Tochter seines Vaters
oder die Tochter seiner Mutter, nimmt, und er sieht wirklich ihre
Blöße, und sie ihrerseits sieht seine Blöße, so ist es eine Schande.
Somit sollen sie vor den Augen der Söhne ihres Volkes [vom Leben]
abgeschnitten werden. Es ist die Blöße seiner Schwester, die er
aufgedeckt hat. Er sollte sich für sein Vergehen verantworten.
(18)Und wenn ein Mann bei einer menstruierenden Frau liegt und
tatsächlich ihre Blöße aufdeckt, hat er ihren Quell entblößt, und sie
selbst hat den Quell ihres Blutes aufgedeckt. Somit sollen sie beide
von den Reihen ihres Volkes abgeschnitten werden.
(19)Und die Blöße der Schwester deiner Mutter und der Schwester deines
Vaters sollst du nicht aufdecken, denn es ist seine Blutsverwandte,
die ein solcher entblößt hat. Sie sollten sich für ihr Vergehen
verantworten. (20)Und ein Mann, der bei der Frau seines Onkels liegt,
hat die Blöße seines Onkels aufgedeckt. Sie sollten sich für ihre
Sünde verantworten. Sie sollten kinderlos sterben. (21)Und wenn sich
ein Mann die Frau seines Bruders nimmt, ist es etwas Abscheuliches. Es
ist die Blöße seines Bruders, die er aufgedeckt hat. Sie sollten
kinderlos werden.
(22)Und ihr sollt alle meine Satzungen und alle meine richterlichen
Entscheidungen beobachten und sie tun, daß euch das Land nicht
ausspeit, in das ich euch bringe, damit ihr darin wohnt. (23)Und ihr
sollt nicht in den Satzungen der Nationen wandeln, die ich vor euch
her wegsende, denn alle diese Dinge haben sie getan, und sie widern
mich an. (24)Folglich habe ich zu euch gesagt: "Ihr eurerseits werdet
Besitz nehmen von ihrem Boden, und ich meinerseits werde ihn euch
geben, damit ihr Besitz davon nehmt, ein Land, das von Milch und Honig
fließt. Jehova, euer Gott, bin ich, der euch aus den Völkern
ausgeschieden hat." (25)Und ihr sollt einen Unterschied machen
zwischen dem reinen Tier und dem unreinen und zwischen den unreinen
Vögeln und den reinen; und ihr sollt eure Seelen nicht zu etwas
Widerlichem machen mit dem Tier und den Vögeln und mit allem, was sich
auf dem Erdboden regt, was ich für euch ausgeschieden habe, indem ich
es für unrein erklärte. (26)Und ihr sollt euch mir als heilig erweisen
, denn ich, Jehova, bin heilig; und ich scheide euch aus den Völkern
aus, damit ihr mein werdet.
(27)Und was einen Mann oder eine Frau betrifft, in denen sich ein
Mediumsgeist oder Geist der Vorhersage findet, sie sollten
unweigerlich zu Tode gebracht werden. Man sollte sie mit Steinen
bewerfen [, so daß sie sterben]. Ihr eigenes Blut ist auf ihnen.'"