Hesekiel - Kapitel 45
(1)'Und wenn ihr das Land durch das Los als Erbe zuteilt, solltet ihr
Jehova einen Beitrag darbieten, einen heiligen Teil vom Land; was die
Länge betrifft: fünfundzwanzigtausend [Ellen] an Länge, und was die
Breite betrifft: zehntausend. Es wird ein heiliger Anteil in all
seinen Grenzen sein ringsum. (2)Davon werden für die heilige Stätte
fünfhundert bei fünfhundert sein, quadratisch gemacht ringsum; und
fünfzig Ellen wird sie auf jeder Seite als Weidegrund haben. (3)Und
von diesem Maß solltest du die Länge von fünfundzwanzigtausend und die
Breite von zehntausend abmessen, und darin wird dann das Heiligtum
sein, etwas Hochheiliges. (4)Als heiliger Teil vom Land wird es für
die Priester selbst werden, die Diener des Heiligtums, diejenigen, die
sich nahen, um für Jehova den Dienst zu verrichten. Und für sie soll
es ein Platz für Häuser werden und eine heilige Stätte für das
Heiligtum.
(5)Es wird fünfundzwanzigtausend an Länge und zehntausend an Breite
sein. Es wird den Leviten zuteil werden, den Dienern des Hauses. Als
Besitztum werden sie zwanzig Speiseräume haben.
(6)Und als das Besitztum der Stadt werdet ihr fünftausend an Breite
und eine Länge von fünfundzwanzigtausend geben, genau dem heiligen
Beitrag entsprechend. Dem ganzen Hause Israel wird es gehören.
(7)Und für den Vorsteher wird auf dieser Seite und auf jener Seite des
heiligen Beitrags und des Besitztums der Stadt, neben dem heiligen
Beitrag und neben dem Besitztum der Stadt, etwas auf der Westseite
westwärts und etwas auf der Ostseite ostwärts sein. Und die Länge wird
genau wie einer der Anteile sein, von der westlichen Grenze zur
östlichen Grenze. (8)Was das Land betrifft, es wird ihm zu einem
Besitztum werden in Israel. Und nicht mehr werden meine Vorsteher mein
Volk schlecht behandeln, und das Land werden sie dem Hause Israel im
Hinblick auf seine Stämme geben.'
(9)Dies ist, was der Souveräne Herr Jehova gesprochen hat: 'Das ist
genug von euch, o Vorsteher Israels!'
'Entfernt die Gewalttat und die Verheerung, und übt Recht und
Gerechtigkeit. Hebt eure Enteignungen von meinem Volk auf' ist der
Ausspruch des Souveränen Herrn Jehova. (10)'Genaue Waage und ein
genaues Epha und ein genaues Bath-Maß solltet ihr dann haben. (11)Was
das Epha und das Bath-Maß betrifft, es sollte nur e-i-n-e festgesetzte
Menge geben, so daß das Bath ein Zehntel des Homers faßt und das
Zehntel des Homers ein Epha; nach dem Homer sollte seine geforderte
Menge sein. (12)Und der Schekel ist zwanzig Gera. Zwanzig Schekel,
fünfundzwanzig Schekel, fünfzehn Schekel sollten sich als die Maneh
für euch erweisen.'
(13)'Dies ist der Beitrag, den ihr darbieten solltet, der sechste Teil
des Ephas von dem Homer Weizen und der sechste Teil des Ephas von dem
Homer Gerste; (14)und was die bestimmte Zuwendung des Öls betrifft, da
ist das Bath-Maß Öl. Das Bath ist ein Zehntel vom Kor. Zehn Bath sind
ein Homer; denn zehn Bath sind ein Homer. (15)Und ein Schaf von der
Kleinviehherde, von zweihundert vom Viehbestand Israels, zum
Getreideopfer und zum Ganzbrandopfer und zu den
Gemeinschaftsschlachtopfern, um Sühne für sie zu leisten' ist der
Ausspruch des Souveränen Herrn Jehova.
(16)'Was das ganze Volk des Landes betrifft, sie werden verantwortlich
sein für diesen Beitrag an den Vorsteher in Israel. (17)Und dem
Vorsteher werden die Ganzbrandopfer und das Getreideopfer und das
Trankopfer während der Feste und während der Neumonde und während der
Sabbate obliegen, während aller Festzeiten des Hauses Israel. Er wird
es sein, der das Sündopfer und das Getreideopfer und das
Ganzbrandopfer und die Gemeinschaftsschlachtopfer beschaffen soll, um
Sühne zu leisten zugunsten des Hauses Israel.'
(18)Dies ist, was der Souveräne Herr Jehova gesprochen hat: 'Im ersten
[Monat], am ersten [Tag] des Monats, solltest du einen jungen Stier
nehmen, einen Sohn [der] Rinderherde, einen fehlerlosen, und du sollst
das Heiligtum entsündigen. (19)Und der Priester soll etwas von dem
Blut des Sündopfers nehmen und es an den Türpfosten des Hauses und an
die vier Ecken des Einfassungssimses tun, der zum Altar gehört, und an
den Türpfosten des Tores des inneren Vorhofs. (20)Und so wirst du tun
am siebten [Tag] im Monat wegen irgendeines Menschen, der einen Fehler
begeht, und wegen irgendeines Unerfahrenen; und ihr sollt Sühne
leisten für das Haus.
(21)Im ersten [Monat], am vierzehnten Tag des Monats, sollte für euch
das Passah stattfinden. Zum siebentägigen Fest sollten ungesäuerte
Brote gegessen werden. (22)Und an jenem Tag soll der Vorsteher zu
seinen eigenen Gunsten und zugunsten des ganzen Volkes des Landes
einen jungen Stier zum Sündopfer beschaffen. (23)Und für die sieben
Tage des Festes sollte er als ein Ganzbrandopfer für Jehova sieben
junge Stiere und sieben Widder beschaffen, fehlerlose, jeden Tag der
sieben Tage, und als ein Sündopfer einen Ziegenbock täglich. (24)Und
als ein Getreideopfer sollte er ein Epha zu dem jungen Stier und ein
Epha zu dem Widder beschaffen, und was Öl betrifft, ein Hin zu dem
Epha.
(25)Im siebten [Monat], am fünfzehnten Tag des Monats, während des
Festes, sollte er das gleiche wie diese für die sieben Tage beschaffen
, das gleiche wie das Sündopfer, wie das Ganzbrandopfer und wie das
Getreideopfer und wie das Öl.'"