4.Mose - Kapitel 5
(1)Und Jehova redete ferner zu Moses, indem [er] sprach: (2)"Gebiete
den Söhnen Israels, daß sie jede aussätzige Person und jeden, der
einen Ausfluß hat, und jeden, der wegen einer verstorbenen Seele
unrein ist, aus dem Lager hinaussenden. (3)Ob eine männliche oder eine
weibliche Person, ihr solltet sie hinaussenden. Ihr sollt sie aus dem
Lager hinaussenden, damit sie die Lager derer, in deren Mitte ich
zelte, nicht anstecken." (4)Und die Söhne Israels gingen daran, so zu
tun, sie nämlich aus dem Lager hinauszusenden. So, wie Jehova zu Moses
geredet hatte, so taten die Söhne Israels.
(5)Und Jehova redete weiter zu Moses, indem [er] sagte: (6)"Rede zu
den Söhnen Israels: 'Was einen Mann oder eine Frau betrifft, falls sie
irgendeine von allen Sünden der Menschen tun, indem sie einen Akt der
Untreue gegen Jehova begehen, dann ist diese Seele schuldig geworden.
(7)Und sie sollen ihre Sünden bekennen, die sie begangen haben, und er
soll seine Schuld in ihrem vollen Betrag erstatten, wobei er noch ein
Fünftel davon hinzufügt, und er soll es demjenigen geben, dem er
unrecht getan hat. (8)Wenn aber dieser keinen nahen Verwandten hat,
dem der Schuldbetrag erstattet werden könnte, so gehört der
Schuldbetrag, der Jehova erstattet wird, dem Priester, mit Ausnahme
des Sühnewidders, mit dem er für ihn Sühne leisten wird.
(9)Und jeder Beitrag von allen heiligen Dingen der Söhne Israels, die
sie dem Priester darbringen werden, sollte ihm gehören. (10)Und die
heiligen Dinge eines jeden werden sein eigen bleiben. Was immer ein
jeder dem Priester geben mag, das wird ihm gehören.'"
(11)Und Jehova redete weiter zu Moses, indem [er] sprach: (12)"Rede zu
den Söhnen Israels, und du sollst zu ihnen sagen: 'Falls die Frau
irgendeines Mannes auf Abwege gerät, indem sie einen Akt der Untreue
gegen ihn begeht, (13)und ein anderer Mann tatsächlich bei ihr liegt
und einen Samenerguß hat, und es ist vor den Augen ihres Mannes
verborgen gewesen und ist unentdeckt geblieben, und sie ihrerseits hat
sich verunreinigt, aber da ist kein Zeuge gegen sie, und sie selbst
ist nicht gefaßt worden, (14)und der Geist der Eifersucht ist über ihn
gekommen, und er hat Verdacht geschöpft hinsichtlich der Treue seiner
Frau, und sie hat sich wirklich verunreinigt, oder der Geist der
Eifersucht ist über ihn gekommen, und er hat Verdacht geschöpft
hinsichtlich der Treue seiner Frau, aber sie hat sich tatsächlich
nicht verunreinigt, (15)dann soll der Mann seine Frau zum Priester
bringen und zusammen mit ihr ihre Opfergabe bringen, ein zehntel Epha
Gerstenmehl. Er soll nicht Öl darauf gießen noch duftendes Harz darauf
tun, denn es ist ein Getreideopfer der Eifersucht, ein Gedenk
-Getreideopfer, das Vergehen in Erinnerung bringt.
(16)Und der Priester soll sie herbeibringen und sie vor Jehova stellen
. (17)Und der Priester soll in einem irdenen Gefäß heiliges Wasser
nehmen, und der Priester wird etwas von dem Staub nehmen, der sich
gerade auf dem Fußboden der Stiftshütte befindet, und er soll ihn ins
Wasser tun. (18)Und der Priester soll die Frau vor Jehova stellen und
das Haupthaar der Frau lösen und auf ihre Handflächen das Gedenk
-Getreideopfer legen, das heißt das Getreideopfer der Eifersucht, und
in der Hand des Priesters sollte das bittere Wasser sein, das
fluchbringende.
(19)Und der Priester soll sie schwören lassen, und er soll zu der Frau
sagen: "Wenn kein Mann bei dir gelegen hat und wenn du, während du
deinem Mann unter[standest], nicht auf Abwege geraten bist in
irgendeiner Unreinheit, so sei frei von der Wirkung dieses bitteren
Wassers, des fluchbringenden. (20)Falls du aber auf Abwege geraten
bist, während du deinem Mann unter[standest], und falls du dich
verunreinigt hast und ein Mann seinen Samenerguß in dich gegeben hat
außer deinem Mann -" (21)Der Priester soll nun die Frau unter einem
fluchandrohenden Eid schwören lassen, und der Priester soll zu der
Frau sagen: "Möge dich Jehova in der Mitte deines Volkes zum Fluch und
Eidschwur setzen, indem Jehova deine Hüfte einfallen und deinen Bauch
anschwellen lasse. (22)Und dieses Wasser, das fluchbringende, soll in
deine Eingeweide eindringen, um deinen Bauch anschwellen und die Hüfte
einfallen zu lassen." Darauf soll die Frau sagen: "Amen! Amen!"
(23)Und der Priester soll diese Flüche in das Buch schreiben und soll
sie in das bittere Wasser hinein austilgen. (24)Und er soll die Frau
das bittere Wasser, das fluchbringende, trinken lassen, und das Wasser
, das fluchbringende, soll als etwas Bitteres in sie eindringen. (25
)Und der Priester soll das Getreideopfer der Eifersucht aus der Hand
der Frau nehmen und das Getreideopfer vor Jehova hin und her weben,
und er soll es zum Altar hinbringen. (26)Und der Priester soll etwas
von dem Getreideopfer als Erinnerungsteil davon fassen und soll es auf
dem Altar in Rauch aufgehen lassen, und danach wird er die Frau das
Wasser trinken lassen. (27)Nachdem er sie das Wasser hat trinken
lassen, soll es auch geschehen, daß dann das Wasser, das
fluchbringende, wenn sie sich verunreinigt hat, indem sie ihrem Mann
gegenüber einen Akt der Untreue beging, als etwas Bitteres in sie
eindringen soll, und ihr Bauch soll anschwellen, und ihre Hüfte soll
einfallen, und die Frau soll ein Fluch werden unter ihrem Volk. (28
)Wenn sich die Frau indes nicht verunreinigt hat, sondern rein ist,
dann soll sie von solcher Strafe frei sein; und sie soll mit Samen
schwanger gemacht werden.
(29)Dies ist das Gesetz über Eifersucht, wenn eine Frau auf Abwege
gerät, während sie ihrem Mann unter[steht], und sie sich tatsächlich
verunreinigt, (30)oder im Fall eines Mannes, wenn der Geist der
Eifersucht über ihn kommt und er seine Frau tatsächlich der Untreue
verdächtigt; und er soll die Frau vor Jehova stellen, und der Priester
soll dieses ganze Gesetz ihr gegenüber ausführen. (31)Und der Mann
soll eines Vergehens unschuldig sein, aber jene Frau wird sich für ihr
Vergehen verantworten.'"