5.Mose - Kapitel 19
(1)Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen wegtilgt, deren Land Jehova,
dein Gott, dir gibt, und du hast sie enteignet und hast in ihren
Städten und ihren Häusern gewohnt, (2)wirst du dir drei Städte
inmitten deines Landes aussondern, das Jehova, dein Gott, dir gibt,
damit [du] es in Besitz nimmst. (3)Du wirst dir den Weg bereiten, und
du sollst das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir dann
zum Besitz gibt, in drei Teile teilen, und es soll für irgendeinen
Totschläger dienen, damit [er] dorthin flieht.
(4)Dies nun ist der Fall des Totschlägers, der dorthin fliehen darf
und leben soll: Wenn er seinen Mitmenschen, ohne es zu wissen, schlägt
, und er hat ihn zuvor nicht gehaßt, (5)oder wenn er mit seinem
Mitmenschen in den Wald geht, um Holz zu sammeln, und seine Hand holt
aus, um den Baum mit der Axt umzuhauen, und das Eisen ist vom
Holzgriff abgeglitten, und es hat seinen Mitmenschen getroffen, und er
ist gestorben, sollte er seinerseits in eine dieser Städte fliehen und
soll leben. (6)Andernfalls könnte der Bluträcher, weil sein Herz
erhitzt ist, dem Totschläger nachjagen und ihn bestimmt einholen, weil
der Weg lang ist; und er könnte seine Seele tatsächlich totschlagen,
während es doch kein Todesurteil gegen ihn gibt, weil er ihn zuvor
nicht gehaßt hat. (7)Darum gebiete ich dir, indem [ich] sage: 'Drei
Städte wirst du dir aussondern.'
(8)Und wenn Jehova, dein Gott, dein Gebiet gemäß dem erweitert, was er
deinen Vorvätern geschworen hat, und er hat dir das ganze Land gegeben
, das er deinen Vorvätern zu geben verheißen hat, (9)weil du dieses
ganze Gebot halten wirst, das ich dir heute gebiet, indem du es tust,
[nämlich] Jehova, deinen Gott, zu lieben und allezeit auf seinen Wegen
zu wandeln, dann sollst du dir drei weitere Städte zu diesen dreien
hinzufügen, (10)damit kein unschuldiges Blut inmitten deines Landes,
das Jehova, dein Gott, dir als Erbe gibt, vergossen wird und keine
Blutschuld über dich kommt.
(11)Falls aber ein Mensch dasein sollte, der seinen Mitmenschen haßt,
und er hat ihm aufgelauert und hat sich gegen ihn erhoben und hat
seine Seele erschlagen, und er ist gestorben, und der Mann ist in eine
dieser Städte geflohen, (12)dann sollen die älteren Männer seiner
Städte hinsenden und ihn von dort holen, und sie sollen ihn der Hand
des Bluträchers ausliefern, und er soll sterben. (13)Es sollte deinem
Auge nicht leid tun um ihn, und du sollst die Schuld für unschuldiges
Blut aus Israel wegschaffen, damit es dir gutgeht.
(14)Du sollst die Grenzmarkierungen deines Mitmenschen nicht
zurücksetzen, wenn die Vorfahren die Grenzen in deinem Erbe
festgesetzt haben werden, das du in dem Land erben wirst, welches
Jehova, dein Gott, dir gibt, damit [du] es in Besitz nimmst.
(15)Kein einzelner Zeuge sollte sich gegen einen Mann hinsichtlich
irgendeines Vergehens oder irgendeiner Sünde erheben, im Falle
irgendeiner Sünde, die er begehen mag. Auf die Aussage zweier Zeugen
oder auf die Aussage dreier Zeugen sollte die Sache feststehen. (16
)Falls ein Zeuge, der auf Gewalttat sinnt, sich gegen einen Mann
erheben sollte, um gegen ihn eine Anklage auf Auflehnung vorzubringen,
(17)dann sollen die beiden Männer, die den Streit haben, vor Jehova
treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen dienen
werden. (18)Und die Richter sollen gründlich nachforschen, und wenn
der Zeuge ein falscher Zeuge ist und eine Falschanklage gegen seinen
Bruder vorgebracht hat, (19)dann sollt ihr ihm so tun, wie er seinem
Bruder zu tun gedachte, und du sollst das Böse aus deiner Mitte
wegschaffen. (20)Und die übrigen werden [es] hören und sich fürchten,
und sie werden in deiner Mitte nie wieder irgend etwas so Böses wie
dieses tun. (21)Und deinem Auge sollte es nicht leid tun: Seele wird
für Seele sein, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für
Fuß.