4.Mose - Kapitel 29
(1)Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, solltet ihr eine
heilige Zusammenkunft abhalten. Keinerlei mühevolle Arbeit sollt ihr
tun. Es sollte sich für euch als ein Tag des Trompetenstoßes erweisen.
(2)Und ihr sollt als Brandopfer zu einem beruhigenden Wohlgeruch für
Jehova einen jungen Stier, einen Widder, sieben männliche Lämmer
darbieten, einjährige, fehlerlose; (3)und ihr Getreideopfer von
Feinmehl, mit Öl angefeuchtet, drei zehntel Maß für den Stier, zwei
zehntel Maß für den Widder (4)und ein zehntel Maß für jedes männliche
Lamm von den sieben männlichen Lämmern; (5)und ein Ziegenböckchen als
Sündopfer, um Sühne für euch zu leisten, (6)außer dem monatlichen
Brandopfer und seinem Getreideopfer und dem beständigen Brandopfer und
seinem Getreideopfer zusammen mit ihren Trankopfern, gemäß dem
vorschriftsmäßigen Verfahren für sie, als ein beruhigender Wohlgeruch,
ein Feueropfer für Jehova.
(7)Und am Zehnten dieses siebten Monats solltet ihr eine heilige
Zusammenkunft abhalten, und ihr sollt eure Seelen [in Betrübnis]
beugen. Keinerlei Arbeit sollt ihr tun. (8)Und ihr sollt als
Brandopfer für Jehova, als einen beruhigenden Wohlgeruch, einen jungen
Stier, einen Widder, sieben männliche Lämmer, einjährige, darbringen.
Sie sollten sich als fehlerlose [Tiere] für euch erweisen. (9)Und als
ihr Getreideopfer von Feinmehl, mit Öl angefeuchtet: drei zehntel Maß
für den Stier, zwei zehntel Maß für den einen Widder, (10)je ein
zehntel Maß für jedes männliche Lamm von den sieben männlichen Lämmern
; (11)ein Ziegenböckchen als Sündopfer, außer dem Sühnesündopfer und
dem beständigen Brandopfer und seinem Getreideopfer zusammen mit ihren
Trankopfern.
(12)Und am fünfzehnten Tag des siebten Monats solltet ihr eine heilige
Zusammenkunft abhalten. Keinerlei mühevolle Arbeit sollt ihr tun, und
ihr sollt Jehova ein Fest feiern, sieben Tag. (13)Und ihr sollt als
Brandopfer ein Feueropfer von beruhigendem Wohlgeruch für Jehova
darbringen: dreizehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn männliche
Lämmer, einjährige. Sie sollten sich als fehlerlose [Tiere] erweisen.
(14)Und als ihr Getreideopfer von Feinmehl, mit Öl angefeuchtet: drei
zehntel Maß für jeden Stier von den dreizehn Stieren, zwei zehntel Maß
für jeden Widder der beiden Widder (15)und ein zehntel Maß für jedes
männliche Lamm von den vierzehn männlichen Lämmern; (16)und ein
Ziegenböckchen als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer, seinem
Getreideopfer und seinem Trankopfer.
(17)Und am zweiten Tag: zwölf junge Stier, zwei Widder, vierzehn
männliche Lämmer, einjährige, fehlerlose, (18)und ihr Getreideopfer
und ihre Trankopfer für die Stiere, die Widder und die männlichen
Lämmer nach ihrer Zahl gemäß dem vorschriftsmäßigen Verfahren; (19)und
ein Ziegenböckchen als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer und
seinem Getreideopfer zusammen mit ihren Trankopfern.
(20)Und am dritten Tag: elf Stier, zwei Widder, vierzehn männliche
Lämmer, einjährige, fehlerlose, (21)und ihr Getreideopfer und ihre
Trankopfer für die Stiere, die Widder und die männlichen Lämmer nach
ihrer Zahl gemäß dem vorschriftsmäßigen Verfahren; (22)und einen Bock
als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer und seinem
Getreideopfer zusammen und seinem Trankopfer.
(23)Und am vierten Tag: zehn Stier, zwei Widder, vierzehn männliche
Lämmer, einjährige, fehlerlose, (24)ihr Getreideopfer und ihre
Trankopfer für die Stiere, die Widder und die männlichen Lämmer nach
ihrer Zahl gemäß dem vorschriftsmäßigen Verfahren; (25)und ein
Ziegenböckchen als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer und
seinem Getreideopfer und seinem Trankopfer.
(26)Und am fünften Tag: neun Stier, zwei Widder, vierzehn männliche
Lämmer, einjährige, fehlerlose, (27)und ihr Getreideopfer und ihre
Trankopfer für die Stiere, die Widder und die männlichen Lämmer nach
ihrer Zahl gemäß dem vorschriftsmäßigen Verfahren; (28)und einen Bock
als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer und seinem
Getreideopfer und seinem Trankopfer.
(29)Und am sechsten Tag: acht Stier, zwei Widder, vierzehn männliche
Lämmer, einjährige, fehlerlose, (30)und ihr Getreideopfer und ihre
Trankopfer für die Stiere, die Widder und die männlichen Lämmer nach
ihrer Zahl gemäß dem vorschriftsmäßigen Verfahren; (31)und einen Bock
als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer, seinem Getreideopfer
und seinem Trankopfer.
(32)Und am siebten Tag: sieben Stier, zwei Widder, vierzehn männliche
Lämmer, einjährige, fehlerlose, (33)und ihr Getreideopfer und ihre
Trankopfer für die Stiere, die Widder und die männlichen Lämmer nach
ihrer Zahl gemäß dem vorschriftsmäßigen Verfahren für sie; (34)und
einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer, seinem
Getreideopfer und seinem Trankopfer.
(35)Und am achten Tag solltet ihr eine feierliche Versammlung abhalten
. Keinerlei mühevolle Arbeit sollt ihr tun. (36)Und ihr sollt als
Brandopfer ein Feueropfer von beruhigendem Wohlgeruch für Jehova
darbringen: einen Stier, einen Widder, sieben männliche Lämmer,
einjährige, fehlerlose; (37)und ihr Getreideopfer und ihre Trankopfer
für den Stier, den Widder und die männlichen Lämmer nach ihrer Zahl
gemäß dem vorschriftsmäßigen Verfahren; (38)und einen Bock als
Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer und seinem Getreideopfer
und seinem Trankopfer.
(39)Diese werdet ihr Jehova anläßlich eurer Festzeiten darbieten,
außer den Opfergaben eurer Gelübde und euren freiwilligen Gaben als
eure Brandopfer und eure Getreideopfer und eure Trankopfer und eure
Gemeinschaftsschlachtopfer.'" (40)Und Moses sprach dann zu den Söhnen
Israels gemäß allem, was Jehova Moses geboten hatte.